Finanzbuchhaltung
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach Art, Beschaffenheit und Umfang der Buchführungsunterlagen.
Die Abrechnung erfolgt nach Wertgebühr oder Zeitgebühr entsprechend der Gebührentabelle des Bundesverbandes selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter.
Die Wertgebühr bestimmt sich nach den Gebührensätzen in Verbindung mit der Wertgebühr-Tabelle, welche für das Buchen laufender Geschäftsvorfälle Anwendung findet. Grundlage bildet der Jahresumsatz netto.
Die Zeitgebühr bestimmt sich nach der Art der Tätigkeit und der Beschaffenheit der Unterlagen.
Sie liegt zwischen 35,00 € netto für das Buchen laufender Geschäftsvorfälle und 45,00 € netto für betriebswirtschaftliche Beratung, Planung und Kosten- und Leistungsrechnung.
Lohnabrechnung
Der Grundpreis für Verdienstabrechnungen beträgt je abzurechnenden Mitarbeiter 12,50 € netto. Darin sind bereits die Meldungen zur Sozialversicherung und die Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt enthalten.
Für Erstattungsanträge U1 und U2 wird eine Gebühr von 9,50 € netto je Antrag erhoben.
Sonstige Bescheinigungen (wie folgt) kosten 13,95 € netto je Stück.
- Arbeitsbescheinigung
- Bescheinigung über Nebeneinkommen
- Entgeltbescheinigung Krankengeld (dto. Krankengeld Kind)
- Entgeltbescheinigung Mutterschaft
- Kurzarbeitergeld Leistungsantrag
- Kurzarbeitergeld Abrechnungsliste
- Verdienstbescheinigung
- Lohnsteuerbescheinigung
- Zwischenbescheinigung